Il focus è sulla qualità
L'azienda Rotho è sinonimo di qualità a tutti i livelli del processo - a partire dalla progettazione, passando per lo sviluppo, fino alla produzione - la nostra consapevolezza della qualità è radicata e vissuta ogni giorno. Siamo talmente convinti della qualità dei nostri prodotti che offriamo una garanzia unica di 20 anni su quasi tutti i nostri prodotti.
Garanzia
Non solo garantiamo la massima qualità dei nostri prodotti, ma anche un uso responsabile delle risorse. Ad esempio, evitiamo costantemente additivi dannosi come il PVC e il BPA nei nostri prodotti e imballaggi. Inoltre, puntiamo sempre più sulla plastica riciclata, ad esempio utilizzando materiale post-consumo.
Produzione
I nostri prodotti sono realizzati in moderni impianti di produzione che utilizzano i processi più avanzati. In questo modo garantiamo un elevato standard qualitativo. Siamo orgogliosi dei nostri dipendenti altamente qualificati e di lunga data che realizzano i nostri prodotti con la massima flessibilità (modello a 4 turni).
Swissness
Swissness e qualità formano un'unità. Ecco perché la Swissness è un atteggiamento che tutti i nostri dipendenti incarnano. Anche se un prodotto viene fabbricato in uno stabilimento al di fuori della Svizzera, lo facciamo con la stessa consapevolezza della qualità e utilizzando le stesse materie prime. Le radici svizzere e la prospettiva globale caratterizzano la nostra cultura.
Garantie
Wie kann ich im Garantiefall vorgehen?
Haben Sie als Käufer (Verbraucher) ein Rotho-Produkt mit 20 Jahren Garantie erworben und müssen Sie die Garantie durchsetzen?
In diesem Fall wird die Herstellergarantie (Haltbarkeitsgarantie) übernommen, wenn uns der Mangel unverzüglich nach Entdeckung durch den Käufer angezeigt wird.
Bitte senden Sie in diesem Fall eine Beschreibung des Mangels (evtl. mit Fotos), eine Kopie des Kaufbelegs und Ihre Kontaktdaten an: Warranty@ro tho.ch
oder per Post an:
Rotho Kunststoff AG
Garantiefall
Industriestraße Althau 11
CH-5303 Würenlingen
BITTE VERSENDEN SIE KEINE PRODUKTE, WENN SIE NICHT AUFGEFORDERT SIND.
Unbezahlte oder ungenügend frankierte Pakete werden nicht angenommen. Anfallende Kosten (z.B. Porto- und Verpackungskosten) für nicht vereinbarte Rücksendungen werden NICHT erstattet. Rotho übernimmt keine Verpflichtung, unverlangt eingesandte, fehlgeleitete Pakete oder Pakete und Sendungen mit fehlenden oder unzureichenden Adressangaben aufzubewahren oder zurückzusenden. Unsere Mitarbeiter werden den Fall prüfen und Ihnen bei berechtigter Beanstandung das Ersatzprodukt zusenden. Detaillierte Garantiebedingungen finden Sie in der folgenden Garantieerklärung.
Garantieerklärung
Unsere mit der „20 Jahre Garantie“ gekennzeichneten Produkte werden mit größter Sorgfalt und Präzision hergestellt. Produkte oder Einzelteile, die Material-, Herstellungs- oder Betriebsfehler aufweisen, werden von uns innerhalb der Gewährleistungsfrist von 20 Jahren ab Kaufdatum ersetzt. Sollten die betreffenden Produkte nicht mehr vermarktet werden, wird Rotho sie durch die Lieferung ähnlicher oder gleichwertiger Produkte ersetzen.
1. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für Verbraucherkäufe und -lieferungen und beträgt 20 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kauf des Produkts durch den Verbraucher. Rotho gewährt als Hersteller dem Verbraucher für die von ihm hergestellten Produkte während der Garantiezeit eine Garantie gegen Konstruktions-, Herstellungs-, Verarbeitungs- und Materialfehler gemäß den folgenden Bestimmungen.
Wichtig: Diese Hersteller- bzw. lebenslange Garantie gilt ausdrücklich zusätzlich und in Abhängigkeit von der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistung des Verkäufers. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Käufer den Verkäufer wegen desselben Mangels aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Garantie in Anspruch nimmt.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Garantie daher unberührt.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nur beim Verkäufer möglich.
2. Die Haltbarkeitsgarantie gilt nur für vom Käufer bestimmungsgemäß genutzte, sachgemäß genutzte und gepflegte Produkte.
Von der Haltbarkeitsgarantie ausgeschlossen sind: Schäden durch übermäßige und nicht bestimmungsgemäße Verwendung, insbesondere Nichtbeachtung der auf dem Etikett angegebenen Rotho-Spezifikationen.
Das Garantieversprechen unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).